Straffäligen­hilfe

Straf-Recht und Straf-Rechts-Pflege

In Deutschland gibt es Gesetze für Straftaten. Das nennt man Straf-Recht. Und es gibt Regeln, wie man mit Straftaten umgeht. Das nennt man Straf-Rechts-Pflege.

Beim Thema Strafen gibt es zwei verschiedene Meinungen.

  • Die eine Meinung ist: Wir müssen menschlich sein. Wir müssen gut über Strafen nachdenken.

  • Die andere Meinung ist: Menschen sollen für Straftaten hart bestraft werden. Die Strafe soll andere Menschen abschrecken.

Es gibt neue und moderne Ideen, wie man mit Straftaten umgehen kann. Forscherinnen und Forscher haben diese Ideen geprüft. Zum Beispiel:

  • Ideen, wie man Straftaten verhindern kann, bevor sie passieren. Das nennt man Prävention.
  • Ideen für andere Strafen, die nicht so hart sind.

Aber es ist oft schwer, diese neuen Ideen auch zu machen. Es gibt viele Probleme.

Zum Beispiel:

  • Manche Politiker wollen die neuen Ideen nicht.
  • Die Ämter machen es schwer.
  • Es fehlt oft das Geld.
  • Viele Menschen denken noch an Rache und Abschreckung. Rache bedeutet: Jemandem soll es schlecht gehen, weil er etwas Schlimmes getan hat.

Die Meinung vom Verein Brücke Dortmund e. V.

Der Verein Brücke Dortmund e. V. hat dazu eine klare Meinung. Der Verein will, dass diese Dinge wichtiger werden:

  • Verhindern ist besser als bestrafen. Es ist wichtiger, Straftaten zu verhindern. Das ist besser, als Menschen erst danach zu verfolgen und zu bestrafen.

  • Ohne Gericht ist besser als mit Gericht. Es ist besser, wenn man ohne ein Verfahren vor Gericht eine Lösung findet.

  • Lernen ist besser als bestrafen. Es ist besser, wenn Menschen aus ihren Fehlern lernen können. Das ist besser als eine reine Strafe.

  • Draußen ist besser als drinnen. Es ist besser, wenn Menschen eine Strafe außerhalb vom Gefängnis bekommen. Zum Beispiel gemein-nützige Arbeit. Das ist besser als eine Strafe im Gefängnis.

„Und vergessen wir eines nicht: Jugendkriminalität ist der Spiegel, in dem sich der Zustand der Erwachsenen­gesellschaft zeigt, und wie eine Gesellschaft mit ihren jugendlichen Kriminellen umgeht, zeigt den Grad ihrer Zivilisation.“

Horst Viehmann

Ministerialdirigent im Bundesministerium der Justiz a.D.
Honorarprofessor an der Albertus-Magnus-Universität zu Köln
„Hessische Koch-Rezepte zum Jugendkriminalrecht“; Köln 2008

Kontaktperson

Thomas Hierl

Sozialpädagoge (Diplom)
Mediator in Strafsachen
HP (Psychotherapie)

Anlaufstelle

Rheinische Str. 167
44147 Dortmund

Weitere Informationen

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