Therapie bei Sexualdelinquenz
Um das Risiko zu vermeiden (erneut) eine sexuell motivierte Handlung zu begehen, die nach dem Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt ist, reicht es häufig nicht aus, nur zu bestrafen und die dem Mißbrauch zugrunde liegenden Ursachen therapeutisch unbearbeitet zu lassen.
Wegen des hohen Schädigungspotentials und der besonderen Rückfallgefährdung bestimmter Tätergruppen sind nach gründlicher Diagnostik deliktspezifische Behandlungsmaßnahmen notwendig.
Die therapeutische Arbeit mit dieser Zielgruppe ist also hochspezialisiert, u.a. um die Täter in die Lage zu versetzen, möglichst umgehend alternative, gewaltfreie und verantwortliche Verhaltensweisen zu erwerben und einzuüben. Sie erfordert neben der Einhaltung allgemeiner wie spezifischer fachlicher therapeutischer Standards eine enge Zusammenarbeit mit den justiziellen Diensten, Jugendamt, weiteren Einrichtungen, die beteiligt sein können, aber auch dem familiären Umfeld.
Hierfür ist das psychotherapeutische und psychiatrische Angebot der Krankenkassen in der Regel nicht geeignet.