Betreuungsweisungen

  • Die Betreuungsweisung ist eine sozialpädagogische Einzelmaßnahme

  • Zielgruppe sind delinquente Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren

  • die Laufzeit beträgt 3-12 Monate

  • In der Regel finden wöchentliche Termine statt

Ziel ist es, die Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsschwierigkeiten und problembehafteten Lebenssituationen zu unterstützen. Die Verselbständigung des Jugendlichen und Heranwachsenden steht dabei im Vordergrund der Arbeit. Wenn erforderlich kann das soziale Umfeld mit einbezogen werden um sich verfestigender Delinquenz vorzubeugen.

Inhalte

In der Lebensphase der Jugend ist eine Vielzahl von Entwicklungsaufgaben zu bewältigen. Die Entwicklung grundlegender sozialer und emotionaler Fähigkeiten und die Übernahme von Eigenverantwortung stellen hohe Anforderungen an die jungen Menschen dar. In der Regel werden diese gesellschaftlichen Ziele durch ein tragfähiges, unterstützendes soziales Umfeld begünstigt. Dieses ist jedoch oftmals besonders bei straffällig gewordenen Jugendlichen nicht (mehr) vorhanden. Schon die Strukturierung ihres Alltags stellt sie oftmals vor schier unlösbare Aufgaben und überfordert sie ständig. Daher erleben sie ihr Scheitern beinahe täglich.

Die Betreuungsweisung, als intensive pädagogische Einzelfallhilfe, setzt an der individuellen Lebenssituation der Betreuten an und orientiert sich an den vorhandenen Fähigkeiten und Möglichkeiten. Der Aufbau einer tragfähigen Beziehung zwischen Pädagogen und Betreuten hat eine zentrale Rolle bei der Entwicklung eines Lebensplans ohne weitere delinquente Auffälligkeiten.

Die Jugendlichen werden in der Regel im wöchentlichen Rhythmus betreut. Der zunächst bestehende Zwangskontext löst sich im günstigsten Fall bereits nach einigen Terminen auf, so dass die Betreuten auch das Angebot zur Hilfe und Unterstützung erkennen und nutzen können. Prinzipiell werden die Termine individuell abgestimmt und können, je nach Problemlage, auch intensiviert werden.

Betreuungs-Schwerpunkte

  • Klärung der Lebensumstände und die Sichtung der vorherrschenden Problemlage
  • Absicherung ihrer materiellen Lebensgrundlagen
  • Bearbeitung psychosozialer Probleme
  • Bei Bedarf Weiterleitung in Therapie, Beratung, etc
  • Aufarbeitung der begangenen Straftat(en)
  • Unterstützung und Begleitung bei Schulproblemen, der Berufsfindung und der Ausbildungsstellen- und Arbeitssuche

Gerade dem letzten Punkt kommt eine große Bedeutung zu. Denn neben intensiver Hilfe im Rahmen der Einzelbetreuungen, benötigen diese Jugendlichen besonders jene Strukturen, die ihnen Zugänge zu sinnvollen Beschäftigungen eröffnen. Nur so lässt sich eine ernsthafte Entwicklung von Lebensperspektiven beschreiten.