Straffäligen­hilfe

Sozialpädagogische, ambulante Rückfallprävention (i.d.R. als gerichtliche Auflage oder Weisung) bietet gegenüber inaftierenden Maßnahmen der Gerichte gesamtgesellschaftlich und auch im Sinne des Opferschutzes viele Vorteile.

Jugendkriminalität ist normal

Die Erprobung von Grenzen ist Bestandteil einer gelingenden Integration in die Erwachsenengesellschaft

Jugendkriminalität ist weit verbreitet

Ubiquität; nahezu jeder begeht im Verlauf der Entwicklung vom Kind zum Erwachsenen Straftaten

Jugendkriminalität endet häufig plötzlich oder allmählich

… ohne weitere formelle Intervention Episodenhafter oder passagerer Charakter

Negative Entwicklungen drohen häufig bei

  • übertriebener Härte als Reaktion auf Straftaten,
  • Folgenlosigkeit bei wiederholter Auffälligkeit,
  • Zuschreibung eines negativen Images durch das soziale Umfeld (Stigmatisierung) oder
  • Inhaftierung.

 

Nötig ist ein angemessener, an den Möglichkeiten und Erfordernissen der Jugendlichen orientierter, erzieherischer Umgang. Den Rahmen hierfür setzt das sehr flexible und dem Erziehungsgedanken verpflichtete Jugendgerichtsgesetz (JGG) im Zusammenwirken mit dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz). Die Aktivitäten der Brücke Dortmund e. V. in diesem Zusammenhang tragen diesen Sachverhalten Rechnung.

„Und vergessen wir eines nicht: Jugendkriminalität ist der Spiegel, in dem sich der Zustand der Erwachsenengesellschaft zeigt, und wie eine Gesellschaft mit ihren jugendlichen Kriminellen umgeht, zeigt den Grad ihrer Zivilisation.“

Horst Viehmann

Ministerialdirigent im Bundesministerium der Justiz a.D.
Honorarprofessor an der Albertus-Magnus-Universität zu Köln
„Hessische Koch-Rezepte zum Jugendkriminalrecht“; Köln 2008

Kontaktperson

Thomas Hierl

Sozialpädagoge (Diplom)
Mediator in Strafsachen
HP (Psychotherapie)

Einrichtung

Rheinische Str. 167
44147 Dortmund

Weitere Informationen

Anti-Aggressivitäts-Training® für Jungen und junge Männer

Das Anti-Aggressivitäts-Training® ist eine Spezialisierung des sozialen Trainings im Bereich Gewalt. Die Zuweisung erfolgt in der Regel aufgrund einer jugendrichterlichen Weisung.

Zielgruppe sind jugendliche und heranwachsende Männer im Alter von 16 bis 21 Jahren, die mehrfach oder besonders schwerwiegend im Bereich von Gewaltdelikten aufgefallen sind.

Ausschlusskriterien sind u.a. eine akute Suchtmittelabhängigkeit oder Grenzfälle zu psychiatrischen Krankheitsbildern.

Ablauf

Vorbereitung:
Mindestens zwei anamnestische Vorgespräche

Gruppenphase:
wöchentliche Treffen über zwei bis drei Stunden, zusätzliche Termine am Wochenende, Gruppe mit zehn Teilnehmern

Abschluss:
Einzelgespräch(e) zur Reflexion

Die Gesamtlaufzeit beträgt sechs Monate.

 

Vorrangiges Ziel ist es, den Teilnehmern einen Zugang zu sich selbst zu ermöglichen. Aggressivität, als eine erlernte Verbindung zwischen Reizkomplex und Verhaltensweise ist, wie jede andere erlernte Verhaltensweise, modifizierbar. An diesem Punkt setzt das Training an, es arbeitet verhaltensmodifikatorisch und unterstützt die Jugendlichen und Heranwachsenden dabei, sich an gesellschaftliche Spielregeln halten zu können. Bei günstigem Verlauf des Trainings verändert sich bei den Teilnehmern die bestehende sekundäre Motivation, nämlich die Vermeidung inhaftierender Sanktion, zur primären, also eigenmotivierten, Bereitschaft, ihr Verhalten zu verändern. Die Arbeit mit (Gewalt-)Tätern wird verstanden als Schutz weiterer, potenzieller Opfer!

Im Laufe der Jahre hat sich die Verhaltensmodifikation durch Anti-Aggressivitäts-Trainings® etabliert. Durch diese pädagogischen Hilfsangebote konnte eine große Zahl von Jugendlichen und Heranwachsenden der relevanten Tätergruppe erreicht werden. In der Regel sind sie pädagogisch erreichbar, weil durch ihre Handlungen bereits sehr viele Probleme auf sie zugekommen sind.

Trainingsinhalt

Das Anti-Aggressivitäts-Training® ist eingebettet in ein innovatives und kreatives Verständnis von Pädagogik. Die Trainerinnen und Trainer bilden sich regelmäßig fort.

Mit Methoden wie dem Life-Act-Rollenspiel, Elementen des Psycho- und Soziodramas, Provokations- und Konfrontationstests in Form des sogenannten Heißen Stuhls und weiteren Inhalten soll aufgedeckt und verdeutlicht werden, wie es zu aggressivem Handeln und Verhalten kommt.

Diese Methode eignet sich sehr gut dazu, den im Laufe der Jahre aufgebauten ‚Schutzschild‘ gegen Einflüsse von außen zu durchbrechen und eine positive Entscheidung im Sinne von Gewaltverzicht zu treffen.

Ziele des Trainings

  • Erlangen von Handlungskompetenzen
  • Reduzierung von gewalttätig-aggressivem Verhalten
  • Einsicht in die eigenen Konfliktanteile
  • Bewusstmachung und Verantwortungsübernahme
  • Einübung und Erarbeitung von Strategien zur Verhaltensänderung
  • Aufzeigen von Tatkonsequenzen
  • Reduzierung von Feindlichkeitswahrnehmung
  • Distanzierung von Gewalt als Lösungsmöglichkeit
  • Opferempathie

Nach der Gruppenphase erfolgt mit jedem Teilnehmer ein abschließendes Einzelgespräch. Hier geht es um eine individuelle Aufarbeitung und Reflexion der Gruppenergebnisse. Dem ersten Schritt einer Veränderungsbereitschaft sollen weitere folgen. Hier wird auf Unterstützungsmöglichkeiten hingewiesen, bzw. der mögliche weitere Weg mit den Jugendlichen und Heranwachsenden erarbeitet.

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Thomas Hierl

Sozialpädagoge (Diplom)
Mediator in Strafsachen
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Anti-Aggressivitäts-Training® für Mädchen und junge Frauen

Das Training wurde für aggressive und gewalttätige weibliche Jugendliche und Heranwachsende konzipiert, die durch einen oder mehrere Delikte im Bereich der Körperverletzung, u.a. aufgefallen sind.

Die Zuweisung erfolgt aufgrund einer jugendrichterlichen Entscheidung. Zusätzlich ist eine freiwillige Teilnahme möglich, wenn eine Kostenübernahme durch das zuständige Jugendamt erfolgt.

Das Training ist eingebettet in ein innovatives und kreatives Verständnis von Pädagogik. Das Trainerteam besteht aus zwei Trainerinnen..

Rahmenbedingungen

Der konzeptionelle Rahmen des Trainings sieht wie folgt aus:

  • Klärung von Eignung und Motivation durch die Trainingsleitung
  • Drei bis vier anamnestische Vorgespräche, zwei Zwischengespräche und ein Abschlussgespräch
  • Zwei aufeinander aufbauende Gruppenmodule
  • Sechsmonatige Laufzeit

 

Begleitende Einzelgespräche (s.o.) und eventuell anfallende sozialarbeiterische Hilfestellungen zur Lebensstabilisierung kommen ergänzend hinzu.

Ziele

  • Finden des Selbstbildes zwischen Ideal- und Realselbst
  • Auseinandersetzung mit der eigenen Problemsituation
  • Verantwortung für das eigene Fehlverhalten übernehmen
  • Alternative Handlungsmöglichkeiten in Problemsituationen erlernen
  • Stabilisierung der schwierigen Lebenssituation
  • Opferempathie

Methoden

Die angewandten Methoden reichen von körpersprachlichen Ansätzen bis hin zu Elementen des Psycho- und Soziodramas, so wie ‚klassischen, konfrontativen Elementen‘, wie Provokation und Konfrontation mit dem eigenen Handeln. Grundlage ist hier die konfrontative Pädagogik, wobei prinzipiell keine Konfrontation ohne emphatischen Zugang erfolgt. Einige der angewandten Methoden sind:

  • Diskussionsrunden zu trainingsrelevanten Themen
  • Tatnachstellung und Deeskalationsszenarien in Form von Rollenspielen
  • Provokations- und Konfrontationstest
  • Opferbrief oder Distanzierungsbrief
  • Vertrauens-, Kooperations-, Wahrnehmungs- und Körperspracheübungen
  • Tatbefragung

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Thomas Hierl

Sozialpädagoge (Diplom)
Mediator in Strafsachen
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Betreuungsweisungen

  • Die Betreuungsweisung ist eine sozialpädagogische Einzelmaßnahme

  • Zielgruppe sind delinquente Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren

  • Die Laufzeit beträgt drei bis zwölf Monate

  • In der Regel finden wöchentliche Termine statt

Ziel ist es, die Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsschwierigkeiten und problembehafteten Lebenssituationen zu unterstützen. Die Verselbständigung des Jugendlichen und Heranwachsenden steht dabei im Vordergrund der Arbeit. Wenn erforderlich kann das soziale Umfeld mit einbezogen werden, um sich verfestigender Delinquenz vorzubeugen.

Inhalte

In der Lebensphase der Jugend ist eine Vielzahl von Entwicklungsaufgaben zu bewältigen. Die Entwicklung grundlegender sozialer und emotionaler Fähigkeiten und die Übernahme von Eigenverantwortung stellen hohe Anforderungen an die jungen Menschen dar. In der Regel werden diese gesellschaftlichen Ziele durch ein tragfähiges, unterstützendes soziales Umfeld begünstigt. Dieses ist jedoch oftmals besonders bei straffällig gewordenen Jugendlichen nicht (mehr) vorhanden. Schon die Strukturierung ihres Alltags stellt sie oftmals vor schier unlösbare Aufgaben und überfordert sie ständig. Daher erleben sie ihr Scheitern beinahe täglich.

Die Betreuungsweisung, als intensive pädagogische Einzelfallhilfe, setzt an der individuellen Lebenssituation der Betreuten an und orientiert sich an den vorhandenen Fähigkeiten und Möglichkeiten. Der Aufbau einer tragfähigen Beziehung zwischen den pädagogischen Fachkräften und den betreuten Jugendlichen spielt eine zentrale Rolle bei der Entwicklung eines Lebensplans ohne weitere delinquente Auffälligkeiten.

Die Jugendlichen werden in der Regel im wöchentlichen Rhythmus betreut. Der zunächst bestehende Zwangskontext löst sich im günstigsten Fall bereits nach einigen Terminen auf, so dass die Betreuten auch das Angebot zur Hilfe und Unterstützung erkennen und nutzen können. Prinzipiell werden die Termine individuell abgestimmt und können, je nach Problemlage, auch intensiviert werden.

Betreuungs-Schwerpunkte

  • Klärung der Lebensumstände und die Sichtung der vorherrschenden Problemlage
  • Absicherung ihrer materiellen Lebensgrundlagen
  • Bearbeitung psychosozialer Probleme
  • Bei Bedarf Weiterleitung in Therapie, Beratung, etc.
  • Aufarbeitung der begangenen Straftat(en)
  • Unterstützung und Begleitung bei Schulproblemen, der Berufsfindung und der Ausbildungsstellen- und Arbeitssuche

 

Gerade dem letzten Punkt kommt eine große Bedeutung zu. Denn neben intensiver Hilfe im Rahmen der Einzelbetreuungen benötigen diese Jugendlichen besonders jene Strukturen, die ihnen Zugänge zu sinnvollen Beschäftigungen eröffnen. Nur so lässt sich eine ernsthafte Entwicklung von Lebensperspektiven beschreiten.

Methoden

Die angewandten Methoden reichen von körpersprachlichen Ansätzen bis hin zu Elementen des Psycho- und Soziodramas, so wie ‚klassischen, konfrontativen Elementen‘, wie Provokation und Konfrontation mit dem eigenen Handeln. Grundlage ist hier die konfrontative Pädagogik, wobei prinzipiell keine Konfrontation ohne emphatischen Zugang erfolgt. Einige der angewandten Methoden sind:

  • Diskussionsrunden zu trainingsrelevanten Themen
  • Tatnachstellung und Deeskalationsszenarien in Form von Rollenspielen
  • Provokations- und Konfrontationstest
  • Opferbrief oder Distanzierungsbrief
  • Vertrauens-, Kooperations-, Wahrnehmungs- und Körperspracheübungen
  • Tatbefragung

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Thomas Hierl

Sozialpädagoge (Diplom)
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Der Soziale Trainingskurs (STK)

Der Soziale Trainingskurs stellt eine spezialisierte Form der sozialen Gruppenarbeit dar.

Das Training ist

  • eine Alternativmaßnahme zum Wochendarrest,
  • für Jungen und Mädchen mit einer Verurteilung nach dem JGG im leichten bis mittelschweren Deliktbereich,
  • eine lebensweltorientierte Maßnahme zum Erlenen von Normen, Werten und Regeln,
  • Konfrontation und Reflexion des eigenen Fehlverhaltens im geschützten Rahmen der Gruppe.

 

Da der Kurs konfrontativ ausgerichtet ist, ist es wichtig, dass sich diese Konfrontation nicht gegen die Person an sich richtet, sondern eindeutig Stellung zu ihren Taten und Verhaltensweisen bezieht. Offene Konfrontation gepaart mit Akzeptanz und Wertschätzung ist hierbei ein wichtiger Bestandteil, um die soziale Entwicklung zu fördern.

Rahmenbedingungen

Der Soziale Trainingskurs (STK) überschreitet die Dauer eines Wochenendarrestes nicht erheblich und beinhaltet

  • drei Abendveranstaltungen à 1,5 Stunden und ein Intensivwochenende von Samstag morgens bis Sonntag spätnachmittags. Das Wochenende findet in einem auswärtigen Tagungshaus statt.
  • professionelle Anleitung durch erfahrene Trainer.

 

Ein STK ist ausgelegt für eine Gruppenstärke von maximal 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Um einen Sozialen Trainingskurs abschließen zu können, müssen die Teilnehmenden an allen Abendterminen und das komplette Wochenende teilnehmen.

Ausschlusskriterien

Die Teilnahme am Kurs setzt keine besonderen Fertigkeiten voraus. Es gibt jedoch Punkte, die zum Ausschluss führen. Diese sind:

  • massive psychische Probleme,
  • Suchtproblematik, so wie Alkohol- und Drogenkonsum kurz vor oder während der Maßnahme und/oder
  • Androhung oder Anwendung von Gewalt gegenüber anderen Teilnehmenden oder dem Team.

Ziele des Kurses

Neben der Konfrontation mit dem eigenen Fehlverhalten und der Verdeutlichung von gesellschaftlichen Regeln, Normen und Werten gibt es weitere wichtige Ziele, die in diesem Kurs erreicht werden sollen:

  • Stärkung des Selbstbewusstseins und Selbstwertgefühls
  • Erweiterung verbaler Handlungsmöglichkeiten
  • Übernahme von Verantwortung für sich und die Gruppe
  • Neue Konfliktlösungsstrategien erkennen und erlernen
  • Eigen- und Fremdwahrnehmung erkennen und die Reflexion des eigenen Handelns erlernen

Methoden

Das Fachkräfteteam verfügt über einen großen Pool an Methoden der sozialen Einzel- und Gruppenarbeit. Dadurch können die Trainerinnen und Trainer auf individuelle Situationen und Gruppenstrukturen reagieren. Zu den Methoden gehören Übungen aus folgenden Bereichen:

  • Körpersprache
  • Deeskalation
  • Wahrnehmung
  • Rollenspiele
  • Einzel- und Gruppengespräche

Gruppenarbeit

  • Anfangs- und Abschlussrunde
  • Interview mit einer Partnerin oder einem Partner
  • Wahrnehmungsübungen mit und ohne Sprechen
  • Interaktionspädagogische Übungen
  • Vertrauensübungen
  • Kooperationsübungen
  • Rollenspiele
  • Diskussionsrunden
  • Blitzlicht
  • Feedback
  • Kurzvorträge

Einzelgespräche

Unterschieden wird in Vor-, Zwischen und Abschlussgespräche mit den Inhalten:

  • Aufbau eines stabilen Kontaktes
  • Erfassung der Lebenssituation
  • Beratung zu angefragten Themen
  • Formulierung, Überprüfung und Weiterentwicklung der individuellen Gruppenziele
  • Kriseninterventionen

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Thomas Hierl

Sozialpädagoge (Diplom)
Mediator in Strafsachen
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Soziales Training

Das „Soziale Training“ ist ein Grundlagentraining von sozialen Fähigkeiten über einen Zeitraum von sechs Monaten. Alle Teilnehmenden absolvieren zwei Gruppenmodule, die systemisch miteinander verbunden sind, aufeinander aufbauen und von Einzelgesprächen gerahmt werden.

Zielgruppe

Straffällige, männliche und weibliche Jugendliche (14  bis 18 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) mit einerseits normwidrigem, delinquentem Verhalten und andererseits einer verhaltensauffälligen Symptomatik. Die Zuweisung erfolgt durch richterliche Weisung nach dem JGG.

Inhalte und Zielsetzung

  • Auseinandersetzung mit der begangenen Straftat
  • Entwicklung von Opferempathie
  • Entwicklung von Verantwortungsbereitschaft und Gemeinschaftsfähigkeit
  • Stärkung der Frustrationstoleranz und des Durchhaltevermögens
  • Erarbeitung angemessener Konfliktlösungsstrategien
  • Selbst- und Fremdwahrnehmung
  • Selbstkontrolle und Selbststeuerung
  • Überwinden von Misserfolgen und Frustration
  • Erkennen und Ausdrücken von Gefühlen und Meinungen
  • Annehmen von Lob und Kritik
  • Verbalisierungsmöglichkeiten trainieren

Verlauf und Organisation

Haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mindestens drei Vorgespräche geführt, erfolgt ihre Integration in das nächste Gruppenmodul. Somit entstehen jeweils neue Gruppenkonstellationen und veränderte Lern- und Trainingsmöglichkeiten. Vorbereitet und flankiert wird die Gruppenarbeit von Einzelgesprächen.

Themen

Bearbeitet werden die Themen: „Beruf und Zukunft“ sowie „Drogen und Freizeit“ mit einem hohen Bezug zur Lebenswelt der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und ihrer weiteren Lebensplanung.

Methoden

Aktions- und Bewegungseinheiten wechseln sich mit themenorientierten Vortrags- und Diskussionsrunden ab. Kooperations- und Vertrauensübungen sind weitere wichtige Bausteine. Die eingesetzten Methoden werden immer auf die jeweilige Gruppenkonstellation und vorliegenden Problemfelder abgestimmt und stetig weiterentwickelt.

Gruppenarbeit

  • Anfangs- und Abschlussrunde
  • Interview mit einer Partnerin oder einem Partner
  • Wahrnehmungsübungen mit und ohne Sprechen
  • Interaktionspädagogische Übungen
  • Vertrauensübungen
  • Kooperationsübungen
  • Rollenspiele
  • Diskussionsrunden
  • Blitzlicht
  • Feedback
  • Kurzvorträge

Einzelgespräche

Unterschieden wird in Vor-, Zwischen und Abschlussgespräche mit den Inhalten:

  • Aufbau eines stabilen Kontaktes
  • Erfassung der Lebenssituation
  • Beratung zu angefragten Themen
  • Formulierung, Überprüfung und Weiterentwicklung der individuellen Gruppenziele
  • Kriseninterventionen

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Thomas Hierl

Sozialpädagoge (Diplom)
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Deeskalationstraining

Das Deeskalationstraining ist eine spezielle Form der sozialen Gruppenarbeit für Jugendliche und Heranwachsende, die im Bereich der Beleidigung, Bedrohung und/oder Gewaltdelikte auffällig geworden sind.

Zielgruppe der Maßnahme sind Jugendliche und Heranwachsende beiderlei Geschlechts.

Der Ablauf

  • drei vorbereitende Abendveranstaltungen à zwei Stunden
  • zwei Ganztagesveranstaltungen à acht Stunden an einem Wochenende
  • eine Abendveranstaltung zur Auswertung und Transfer in den Alltag

 

Die Jugendlichen und Heranwachsenden sollen innerhalb des Trainings lernen, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen. Sie müssen begreifen, dass es nicht akzeptabel ist, Opfer zu produzieren. In der Gruppe werden Verharmlosungen und Verleugnungen konfrontativ thematisiert. Neben dem Gespräch mit den Jugendlichen und Heranwachsenden stehen vor allem das aktive Handeln, also learning-by-doing, die Arbeit am nonverbalen Verhalten und die Berücksichtigung von Körpersignalen im Mittelpunkt.

Trainingsinhalte

Das Deeskalationstraining ist eingebettet in ein innovatives und kreatives Verständnis von Pädagogik. Mit Methoden der konfrontativen Pädagogik und Life-Act-Rollenspielen soll aufgedeckt und verdeutlicht werden, wie es zu aggressivem Handeln und Verhalten kommt.

Inhaltliche Schwerpunkte sind

  • Thematisierung von Normen und Werten
  • Deeskalation (alternative Lösungsmöglichkeiten für Konfliktsituationen / Betrachtung der Opferperspektive)
  • Tatnachstellungen (Life-Act-Rollenspiel)
  • Förderung einer realistischen Einschätzung von Situationen
  • Erweiterung von Handlungskompetenzen
  • Vermittlung eines Zugangs zu sich selbst, zur eigenen Emotionalität und Selbstwahrnehmung
  • Erkennen eigener Anteile bei der Entstehung von Konflikten
  • Konfliktsituationen erkennen und „entschärfen“
  • Verhaltensalternativen erlernen und einüben
  • Vermeidung körperlicher Konfrontation

 

Nach der Gruppenphase wird auf weitere Unterstützungsmöglichkeiten hingewiesen, bzw. der entsprechend mögliche weitere Weg mit den Jugendlichen und Heranwachsenden erarbeitet. Die Arbeit mit den Jugendlichen und Heranwachsenden wird auch im Deeskalationstraining als Schutz weiterer potenzieller Opfer verstanden.

Kontaktperson

Thomas Hierl

Sozialpädagoge (Diplom)
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Täter-Opfer-Ausgleich bei Jugendlichen

Schon mal gehört?

Ein Täter-Opfer-Ausgleich ist bei Konflikten, Auseinandersetzungen und bei Straftaten (Körperverletzungen, Beleidigungen, Nötigung, Raub, Sachbeschädigung usw.) möglich. Mit Unterstützung einer neutralen Person wird versucht, zwischen zwei Parteien zu vermitteln und das Ganze wieder in Ordnung zu bringen. Der TOA der Brücke Dortmund e. V. ist für Jugendliche im Alter von 14 bis 20 Jahren gedacht.

TOA einfach erklärt

Kontaktperson

Thomas Hierl

Sozialpädagoge (Diplom)
Mediator in Strafsachen
HP (Psychotherapie)

Anika Proske

Pädagogin (B. A.)
Erziehungswissen­schaftlerin (M. A.)

Täter-Opfer-Ausgleich kann bedeuten:

  • Miteinander sprechen
  • Klären
  • Lösungen für den Konflikt suchen
  • Entschuldigen
  • Verantwortung übernehmen
  • Vereinbarungen treffen
  • Absprachen für die Zukunft treffen
  • Wiedergutmachen
  • Frieden schließen

Benjamin Seifert

Sozialarbeiter/ Sozialpädagoge (Diplom)

So läuft es ab:

Nach getrennten Einzelgesprächen wird geklärt, ob eine Begegnung zwischen beiden Parteien gewünscht wird.
Das gemeinsame Ausgleichsgespräch kann helfen, den Vorfall aufzuarbeiten, Ängste abzubauen, künftige Begegnungen zu erleichtern sowie weiteren Konflikten vorzubeugen und Wiedergutmachungen zu vereinbaren. Es wird über Hintergründe der Tat und die daraus resultierenden Folgen gesprochen. Manchmal wird keine persönliche Begegnung von den Beteiligten gewünscht.
In diesen Fällen werden getrennte Gespräche geführt und die Absprachen zwischen den Parteien vermittelt.

Nach Klärung des Vorfalls können Wiedergutmachungsleistungen vereinbart werden, z.B.:

  • Entschuldigungen
  • Schadenswiedergutmachungen
  • Schmerzensgeldzahlungen
  • Ableistung von Freizeitarbeit
  • Geschenke
  • Gemeinsame Aktivitäten

Die neutralen vermittelnden Personen achten darauf, dass die abgeschlossenen Vereinbarungen und Wiedergutmachungen eingehalten werden. Die Konfliktregelung wird bis zum Abschluss von den pädagogischen Fachkräften begleitet.

Im Anschluss daran wird der Staatsanwaltschaft oder dem Jugendgericht das Ergebnis des Täter-Opfer-Ausgleichs mitgeteilt. Die gesetzlichen Grundlagen sind im §§ 10, 15, 45, 47, 105 Jugendgerichtsgesetz (JGG) und in § 52 Kinder und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) geregelt.

Es kann auch dann Schmerzensgeld gezahlt werden, wenn die oder der Beschuldigte kein Einkommen hat. Hierzu wurde der Täter-Opfer-Ausgleichsfonds oder kurz Opferfonds eingerichtet.

Ihre Unterstützung zählt

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