Straffälligen­hilfe

Sozialpädagogische, ambulante Rückfallprävention (i.d.R. als gerichtliche Auflage oder Weisung) bietet gegenüber inaftierenden Maßnahmen der Gerichte gesamtgesellschaftlich und auch im Sinne des Opferschutzes viele Vorteile.

Strafrecht und Strafrechtspflege in Deutschland bewegen sich im Spannungsverhältnis von Humanität und Selbstreflexivität einerseits und vordemokratischen, populistischen Rache- und Abschreckungsvorstellungen andererseits. So stoßen Umsetzung und Weiterentwicklung von modernen durch Forschung abgesicherten Konzepten zu Prävention, Strafverfolgung und Strafvollzug bzw. strafmindernden und strafersetzenden Maßnahmen immer wieder auf Widerstände politischer, administrativer, finanzieller und nicht zuletzt mentaler Art.

Die Brücke Dortmund e. V. bezieht hier eindeutig Position.

Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln tritt der Verein dafür ein, dass in Kriminalpolitik und Strafrechtspflege die folgenden Einstellungen Beachtung finden:

  • Vorrang der Prävention vor Strafverfolgung
  • Vorrang informeller vor formellen Reaktionen
  • Vorrang pädagogischer vor sanktionierenden Maßnahmen
  • Vorrang ambulanter vor stationären Sanktionen

Jugendkriminalität ist normal

Die Erprobung von Grenzen ist Bestandteil einer gelingenden Integration in die Erwachsenengesellschaft

Jugendkriminalität ist weit verbreitet

Ubiquität; nahezu jeder begeht im Verlauf der Entwicklung vom Kind zum Erwachsenen Straftaten

Jugendkriminalität endet häufig plötzlich oder allmählich

… ohne weitere formelle Intervention Episodenhafter oder passagerer Charakter

Negative Entwicklungen drohen häufig bei

  • übertriebener Härte als Reaktion auf Straftaten,
  • Folgenlosigkeit bei wiederholter Auffälligkeit,
  • Zuschreibung eines negativen Images durch das soziale Umfeld (Stigmatisierung) oder
  • Inhaftierung.

 

Nötig ist ein angemessener, an den Möglichkeiten und Erfordernissen der Jugendlichen orientierter, erzieherischer Umgang. Den Rahmen hierfür setzt das sehr flexible und dem Erziehungsgedanken verpflichtete Jugendgerichtsgesetz (JGG) im Zusammenwirken mit dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz). Die Aktivitäten der Brücke Dortmund e. V. in diesem Zusammenhang tragen diesen Sachverhalten Rechnung.

„Und vergessen wir eines nicht: Jugendkriminalität ist der Spiegel, in dem sich der Zustand der Erwachsenen­gesellschaft zeigt, und wie eine Gesellschaft mit ihren jugendlichen Kriminellen umgeht, zeigt den Grad ihrer Zivilisation.“

Horst Viehmann

Ministerialdirigent im Bundesministerium der Justiz a.D.
Honorarprofessor an der Albertus-Magnus-Universität zu Köln
„Hessische Koch-Rezepte zum Jugendkriminalrecht“; Köln 2008

Kontaktperson

Thomas Hierl

Sozialpädagoge (Diplom)
Mediator in Strafsachen
HP (Psychotherapie)

Anlaufstelle

Rheinische Str. 167
44147 Dortmund

Weitere Informationen

Kontaktperson

Thomas Hierl

Sozialpädagoge (Diplom)
Mediator in Strafsachen
HP (Psychotherapie)

Weitere Informationen

Anlaufstelle

Rheinische Str. 167
44147 Dortmund

Ihre Unterstützung zählt

Unsere Arbeit wird neben öffentlichen Förderungen zu großen Teilen durch Spenden finanziert.

Spenden von Privatpersonen, Unternehmen sowie Förderungen durch Stiftungen ermöglichen es uns, wichtige Projekte und Hilfsangebote aufrechtzuerhalten, die ohne diese Unterstützung nicht finanzierbar wären – beispielsweise unser Opferfonds.

Spendenkonto:
Förderverein für Die Brücke Dortmund e. V.
Sparkasse Dortmund
IBAN: DE24 4405 0199 0011 0024 04
BIC:    DORTDE33

Für Ihre Spende stellen wir Ihnen selbstverständlich eine steuerlich abzugsfähige Zuwendungsbestätigung aus.