Straffäligen­hilfe

Sozialpädagogische, ambulante Rückfallprävention (i.d.R. als gerichtliche Auflage oder Weisung) bietet gegenüber inaftierenden Maßnahmen der Gerichte gesamtgesellschaftlich und auch im Sinne des Opferschutzes viele Vorteile.

Täter-Opfer-Ausgleich bei Jugendlichen

Schon mal gehört?

Ein Täter-Opfer-Ausgleich ist bei Konflikten, Auseinandersetzungen und bei Straftaten (Körperverletzungen, Beleidigungen, Nötigung, Raub, Sachbeschädigung usw.) möglich. Mit Unterstützung einer neutralen Person wird versucht, zwischen zwei Parteien zu vermitteln und das Ganze wieder in Ordnung zu bringen. Der TOA der Brücke Dortmund e. V. ist für Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 20 Jahren gedacht.

TOA einfach erklärt

Täter-Opfer-Ausgleich kann bedeuten:

  • Miteinander sprechen
  • Klären
  • Lösungen für den Konflikt suchen
  • Entschuldigen
  • Verantwortung übernehmen
  • Vereinbarungen treffen
  • Absprachen für die Zukunft treffen
  • Wiedergutmachen
  • Frieden schließen

Kontaktpersonen

Thomas Hierl

Sozialpädagoge (Diplom)
Mediator in Strafsachen
HP (Psychotherapie)

Anika Proske

Pädagogin (B. A.)
Erziehungswissen­schaftlerin (M. A.)

Benjamin Seifert

Sozialarbeiter/ Sozialpädagoge (Diplom)

So läuft es ab:

Nach getrennten Einzelgesprächen wird geklärt, ob eine Begegnung zwischen beiden Parteien gewünscht wird.
Das gemeinsame Ausgleichsgespräch kann helfen, den Vorfall aufzuarbeiten, Ängste abzubauen, künftige Begegnungen zu erleichtern sowie weiteren Konflikten vorzubeugen und Wiedergutmachungen zu vereinbaren. Es wird über Hintergründe der Tat und die daraus resultierenden Folgen gesprochen. Manchmal wird keine persönliche Begegnung von den Beteiligten gewünscht.
In diesen Fällen werden getrennte Gespräche geführt und die Absprachen zwischen den Parteien vermittelt.

Nach Klärung des Vorfalls können Wiedergutmachungsleistungen vereinbart werden, z.B.:

  • Entschuldigungen
  • Schadenswiedergutmachungen
  • Schmerzensgeldzahlungen
  • Ableistung von Freizeitarbeit
  • Geschenke
  • Gemeinsame Aktivitäten

Die neutralen vermittelnden Personen achten darauf, dass die abgeschlossenen Vereinbarungen und Wiedergutmachungen eingehalten werden. Die Konfliktregelung wird bis zum Abschluss von den pädagogischen Fachkräften begleitet.

Im Anschluss daran wird der Staatsanwaltschaft oder dem Jugendgericht das Ergebnis des Täter-Opfer-Ausgleichs mitgeteilt. Die gesetzlichen Grundlagen sind im §§ 10, 15, 45, 47, 105 Jugendgerichtsgesetz (JGG) und in § 52 Kinder und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) geregelt.

Es kann auch dann Schmerzensgeld gezahlt werden, wenn die oder der Beschuldigte kein Einkommen hat. Hierzu wurde der Täter-Opfer-Ausgleichsfonds oder kurz Opferfonds eingerichtet.

Kontaktpersonen

Thomas Hierl

Sozialpädagoge (Diplom)
Mediator in Strafsachen
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Anika Proske

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Erziehungswissen­schaftlerin (M. A.)

Benjamin Seifert

Sozialarbeiter/ Sozialpädagoge (Diplom)

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