Straffäligen­hilfe

Sozialpädagogische, ambulante Rückfallprävention (i.d.R. als gerichtliche Auflage oder Weisung) bietet gegenüber inaftierenden Maßnahmen der Gerichte gesamtgesellschaftlich und auch im Sinne des Opferschutzes viele Vorteile.

Betreuungs­weisungen

  • Die Betreuungsweisung ist eine sozialpädagogische Einzelmaßnahme

  • Zielgruppe sind delinquente Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren

  • Die Laufzeit beträgt drei bis zwölf Monate

  • In der Regel finden wöchentliche Termine statt

Ziel ist es, die Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsschwierigkeiten und problembehafteten Lebenssituationen zu unterstützen. Die Verselbständigung des Jugendlichen und Heranwachsenden steht dabei im Vordergrund der Arbeit. Wenn erforderlich kann das soziale Umfeld mit einbezogen werden, um sich verfestigender Delinquenz vorzubeugen.

Inhalte

In der Lebensphase der Jugend ist eine Vielzahl von Entwicklungsaufgaben zu bewältigen. Die Entwicklung grundlegender sozialer und emotionaler Fähigkeiten und die Übernahme von Eigenverantwortung stellen hohe Anforderungen an die jungen Menschen dar. In der Regel werden diese gesellschaftlichen Ziele durch ein tragfähiges, unterstützendes soziales Umfeld begünstigt. Dieses ist jedoch oftmals besonders bei straffällig gewordenen Jugendlichen nicht (mehr) vorhanden. Schon die Strukturierung ihres Alltags stellt sie oftmals vor schier unlösbare Aufgaben und überfordert sie ständig. Daher erleben sie ihr Scheitern beinahe täglich.

Die Betreuungsweisung, als intensive pädagogische Einzelfallhilfe, setzt an der individuellen Lebenssituation der Betreuten an und orientiert sich an den vorhandenen Fähigkeiten und Möglichkeiten. Der Aufbau einer tragfähigen Beziehung zwischen den pädagogischen Fachkräften und den betreuten Jugendlichen spielt eine zentrale Rolle bei der Entwicklung eines Lebensplans ohne weitere delinquente Auffälligkeiten.

Die Jugendlichen werden in der Regel im wöchentlichen Rhythmus betreut. Der zunächst bestehende Zwangskontext löst sich im günstigsten Fall bereits nach einigen Terminen auf, so dass die Betreuten auch das Angebot zur Hilfe und Unterstützung erkennen und nutzen können. Prinzipiell werden die Termine individuell abgestimmt und können, je nach Problemlage, auch intensiviert werden.

Kontaktperson

Thomas Hierl

Sozialpädagoge (Diplom)
Mediator in Strafsachen
HP (Psychotherapie)

Anlaufstelle

Rheinische Str. 167
44147 Dortmund

Betreuungs-Schwerpunkte

  • Klärung der Lebensumstände und die Sichtung der vorherrschenden Problemlage
  • Absicherung ihrer materiellen Lebensgrundlagen
  • Bearbeitung psychosozialer Probleme
  • Bei Bedarf Weiterleitung in Therapie, Beratung, etc.
  • Aufarbeitung der begangenen Straftat(en)
  • Unterstützung und Begleitung bei Schulproblemen, der Berufsfindung und der Ausbildungsstellen- und Arbeitssuche


Gerade dem letzten Punkt kommt eine große Bedeutung zu. Denn neben intensiver Hilfe im Rahmen der Einzelbetreuungen benötigen diese Jugendlichen besonders jene Strukturen, die ihnen Zugänge zu sinnvollen Beschäftigungen eröffnen. Nur so lässt sich eine ernsthafte Entwicklung von Lebensperspektiven beschreiten.

Methoden

Die angewandten Methoden reichen von körpersprachlichen Ansätzen bis hin zu Elementen des Psycho- und Soziodramas, so wie ‚klassischen, konfrontativen Elementen‘, wie Provokation und Konfrontation mit dem eigenen Handeln. Grundlage ist hier die konfrontative Pädagogik, wobei prinzipiell keine Konfrontation ohne emphatischen Zugang erfolgt. Einige der angewandten Methoden sind:

  • Diskussionsrunden zu trainingsrelevanten Themen
  • Tatnachstellung und Deeskalationsszenarien in Form von Rollenspielen
  • Provokations- und Konfrontationstest
  • Opferbrief oder Distanzierungsbrief
  • Vertrauens-, Kooperations-, Wahrnehmungs- und Körperspracheübungen
  • Tatbefragung

Kontaktperson

Thomas Hierl

Sozialpädagoge (Diplom)
Mediator in Strafsachen
HP (Psychotherapie)

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Rheinische Str. 167
44147 Dortmund

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