Übergangsmanagement im Jugendarrestvollzug
Ganz nach der Devise „ erziehen, statt einfach nur wegsperren“ wurde von Seiten des Justizministeriums NRW im Oktober 2012 das Projekt Übergangsmanagement in den Jugendarrestanstalten des Landes NRW initiiert. Mit der erzieherischen Ausgestaltung und einem überarbeiteten Jugendarrestvollzugsgesetz schafft das Land NRW somit als erstes Bundesland eine moderne, und gesetzlich fundierte Grundlage des Jugendarrestvollzugs. Mit besonderem Fokus auf die Verbesserung der erzieherischen Aspekte im Jugendarrest, hat die Brücke Dortmund e.V. die Durchführung des Übergangsmanagement in der Jugendarrestanstalt Lünen übernommen.
Zielgruppe
Die Erfahrung zeigt, dass viele der jungen Menschen, die aus dem Arrest entlassen werden, ihre Probleme wieder mit in den Alltag nehmen. Oftmals sind die jungen Menschen auch erst durch den Arrest mit Schwierigkeiten wie Wohnungslosigkeit, weiterhin offenen Weisungen oder fehlender finanzieller Grundsicherung belastet. Ein Indiz für eben diese Situationen scheinen die massiven Rückfallquoten nach der Verbüßung zu sein.
Das Projekt richtet sich an junge Menschen:
- mit einer Arrestzeit ab zwei Wochen.
- bei denen die finanzielle Grundsicherung in Frage steht
- mit ungeklärten Wohnverhältnissen
- ohne tragfähige soziale Netzwerke und Bindungen
- mit mangelnder Kenntnis über institutioneller Hilfesysteme am Heimatort
Innerhalb der Betreuung können weitere Themenschwerpunkte individuell gesetzt werden.
Ablauf
In einem Erstgespräch, durch den allgemeinen sozialen Dienst der Jugendarrestanstalten, wird zunächst ein grober Bedarf an weiterführenden und über den Zeitraum der Entlassung hinausgehenden Hilfestellungen festgestellt. Lässt sich ein gewisser Bedarf erkennen und erklärt sich der Arrestant freiwillig zur Mitarbeit bereit, wird der Fall an den Übergangsmanager übergeben. Nach einer kurzen Anamnese wird durch vertrauliche und intensive Gespräche der spezifische Unterstützungsbedarf des Teilnehmers herausgearbeitet. Es werden gemeinsam Ziele gesucht und Zielvereinbarungen getroffen.
Zielsetzung
Durch unterschiedliche Maßnahmen, innerhalb des Übergangsmanagement, soll die Arrestzeit sinnvoll nutzbar gemacht werden. Fördermaßnahmen sollen ebenfalls als Hilfestellungen zur weiteren Entwicklung der jungen Menschen beitragen. Einige der Ziele sind:
- Klärung und Unterstützung bei der finanziellen Grundsicherung
- Kontakt und Anbindung an Jugendhilfeeinrichtungen am Heimatort
- Erarbeitung schulischer und beruflicher Perspektive
- Klärung aktueller Wohnsituation
- Kontaktaufnahme und Anbindung an Weisungsträger bei offenen richterlichen Weisungen
- Unterstützung beim Aufbau sozialer Netzwerke und Bindungen durch Angliederung an beispielsweise Sportvereine
Die Teilnahme am Projekt ist für die Arrestanten freiwillig. Sie können jederzeit die Unterstützung abbrechen, ohne dass es negative Auswirkungen auf die verbleibende Arrestzeit oder den Abschlussbericht hat.