Vermittlung bei „Häuslicher Gewalt“

Häusliche Gewalt ist im allgemeinen die Gewaltanwendung in Ehe- und Partnerbeziehung, unabhängig vom Geschlecht. Hierbei werden unterschiedliche Erscheinungsformen differenziert, u.a. subtile Formen der Gewaltanwendung durch Verhaltensweisen, Ignoranz, Demütigung, Beleidigung, Bedrohung sowie psychische, physische und sexuelle Misshandlungen bis hin zur Vergewaltigung und Tötung. Eine Vermittlung bei Fällen zur Häuslichen Gewalt soll den Schaden begrenzen und eine Wiedergutmachung der Ungerechtigkeiten erreichen, in erster Linie aber die Lebensqualität wieder erhöhen. Die Ergebnisse der Vermittlung können Schutz, Verhaltens-absprachen, räumliche Trennung und andere Vereinbarungen, aber auch die bei Nichtbeachten einzuleitende Reaktion sein. Hierbei wird eng mit der Staatsanwaltschaft, bzw. dem Gericht zusammengearbeitet.

Wir bieten die Möglichkeit:

  • vertraulich mit einem neutralen Vermittler zu sprechen, unabhängig ob eine weitere Vermittlung erfolgt

ein gemeinsames Gespräch mit dem Täter ist nicht zwingend vorgesehen.

  • gemeinsam mit dem Vermittler eine Lösung des Konfliktes zu suchen

  • eine Wiedergutmachung zu finden, mit der beide Seiten einverstanden sind

  • eine Lösung auch für etwaige gemeinsame Kinder und deren Schutz zu finden

  • eine Abmachung, die schriftlich fixiert und unterzeichnet ist, zu treffen, wie zukünftig miteinander umgegangen werden soll und dadurch eine aktive Form des Schutzes zu finden bzw. herzustellen und somit auch die Lebensqualität wieder zu steigern.

Welche Vorteile hat das für mich?

Als Opfer kann ich

  • meine Interessen und Belange selber vorbringen

  • meinen Ärger und meine Verletztheit ausdrücken

  • meine Vorstellungen über eine Wiedergutmachung äußern

  • meine Wünsche bzgl. des zukünftigen Umgangs klarstellen, auch oder gerade bzgl. des Umgangs mit gemeinsamen Kindern

  • wenn nötig, weitere ambulante oder stationäre Beratung oder Behandlung vermittelt bekommen.

Als Täter kann ich zeigen, dass ich

  • bereit bin, sofort und nachhaltig mit der Gewaltanwendung aufzuhören

  • mich der Tat und ihrer Folgen stelle

  • zur Wiedergutmachung und Bereinigung bereit bin

  • Verantwortung für die Zukunft übernehmen will

ich kann als Täter positiven Einfluss auf eine eventuelle Gerichtsverhandlung nehmen.