Opferfonds - Täter-Opfer-Ausgleichsfonds

Was ist das?

Ein Opferfonds wird durch Geldauflagen aus Strafverfahren und Spenden gespeist.

Wer kann den Opferfonds nutzen?

Der Opferfonds kann von mittellosen Personen (Beschuldigten) im Rahmen eines Jugendstrafverfahrens in Anspruch genommen werden, wenn sie einen Schaden verursacht haben, für den sie sich verantworten möchten oder müssen.

Der Opferfonds erfüllt die Aufgabe, Geschädigte materiell zu entschädigen.

Wie funktioniert das?

Die Beschuldigten leisten gemeinnützige Arbeitsleistungen, welche mit Stundensätzen aus dem Opferfonds vergütet und an die Geschädigten ausgezahlt werden.

Den Geschädigten erwächst daraus der Vorteil einer schnellen und unbürokratischen Erfüllung ihrer Forderungen ohne Einleitung weiterer zivilrechtlicher Schritte.

Verfahren zum Abruf von Schmerzensgeld und Mitteln zur Schadenswiedergutmachung aus dem Opferfonds

Stand April 2025

Seit dem 01.01.2008 wird die Verwaltung des TOA-Fonds (JGG) von der Brücke Dortmund e. V. betrieben. Der Fonds wird durch zweckbestimmte Geldauflagen zur Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs gespeist. Der Fonds ermöglicht Auszahlungen an persönlich Geschädigte, bzw. Opfer von Straftäterinnen und -tätern, die zum Tatzeitpunkt Jugendliche oder Heranwachsende nach dem JGG waren und die nicht über ausreichende Mittel zur direkten Wiedergutmachung des entstandenen Schadens verfügen.

Nach Ableistung gemeinnütziger Arbeit erfolgt die Auszahlung zu einem fiktiven Stundensatz von derzeit 10 Euro. Die maximale Auszahlungshöhe pro Täterin oder Täter liegt bei 600 Euro. Wenn mehrere Geschädigte/Opfer einer Täterin oder eines Täters zu bedenken sind, kann der genannte Betrag nach Absprache mit der Fondsverwaltung überschritten werden.