Vermittlung bei „Stalking“

Stalking, auf deutsch „Nachstellen“, ist eine Straftat. Gemeint ist damit die dauerhafte Belästigung und Bedrohung von einer anderen Person, beispielsweise durch wiederholte Telefonanrufe, ständige Brief- und E-Mail Kontakte oder durch Verfolgen und Auflauern bis hin zur körperlichen Gewalt. Dies führt zu vielen unangenehmen Folgen für die betroffene Person. Eine Vermittlung bei Stalking soll in geeigneten Fällen in erster Linie die Lebensqualität wieder erhöhen, aber auch gravierende negative Folgen begrenzen und eine Wiedergut­machung der verursachten Schäden erreichen.

Die Ergebnisse der Vermittlung – wobei ein gemeinsames Gespräch mit dem Täter nicht vorgesehen ist – können Schutz, Verhaltensabsprachen und andere Vereinbarungen sein. Hierbei wird eng mit Staatsanwaltschaft, bzw. dem Gericht zusammengearbeitet. Sollten die Vereinbarungen nicht eingehalten werden, können entsprechende Sanktionen folgen.

Wir bieten die Möglichkeit:

  • vertraulich mit einem neutralen Vermittler über das Vorgefallene sowie über mögliche Lösungen zu sprechen

  • eine Wiedergutmachung zu finden, mit der beide Seiten einverstanden sind

  • räumlich getrennt von einander eine schriftlich Vereinbarung zu treffen. Hier soll u.a. fixiert werden, wie zukünftig der Kontakt bzw. die einzuhaltende Distanz aussehen soll. Dadurch soll eine aktive Form des Schutzes gefunden werden, um somit die Lebensqualität wieder zu steigern.

Welche Vorteile hat das für mich?

Als Opfer kann ich

  • meinen Ärger und meine Verletztheit ausdrücken

  • meine Interessen und Belange selber vorbringen

  • meine Wünsche bzgl. des zukünftigen Umgangs klarstellen

  • meine Vorstellungen über eine Wiedergutmachung äußern

  • wenn nötig, weitergehende Hilfen vermittelt bekommen

Als Täter kann ich zeigen, dass ich

  • mich der Tat und ihrer Folgen stelle

  • bereit bin, sofort und nachhaltig mit der Nachstellung aufzuhören

  • zur Wiedergutmachung und Bereinigung bereit bin

  • positiven Einfluss auf eine eventuelle Gerichtsverhandlung nehme