Konfliktregelungsangebote für strafunmündige Kinder

Strafbare Handlungen wie Körperverletzungen, Nötigungen, räuberische Erpressungen werden auch von strafunmündigen Kindern begangen. Eine strafrechtliche Sanktionierung ist hier noch nicht möglich, dennoch beruht die Delinquenz auf Konflikten und löst selbst welche aus. Hier setzt diese Maßnahme an und bietet die Möglichkeit, an den Ursachen und den Folgen von delinquentem Verhalten zu arbeiten.

Eine Konfliktvermittlung setzt an der defizitären Lebenssituation des Kindes an, eruiert Ursachen für das Fehlverhalten, konfrontiert den Schädiger mit seinem Handeln durch Einbeziehung des Geschädigten, begrenzt entstandene Schäden und erreicht im Idealfall eine Wiedergutmachung der aufgetretenen Ungerechtigkeiten.
Besonders geeignet ist Konfliktvermittlung dort, wo eine persönliche Beziehung zwischen den Betroffenen besteht. Dies meint insbesondere das soziale Umfeld (Familie, Schule, Clique, Verein, Nachbarschaft. Eltern /Erziehungsberechtigte und betreuende Personen werden von Anfang an miteinbezogen.
Das Angebot richtet sich insbesondere an Kinder, deren Bezugspersonen keine Bemühungen zeigen, den Konflikt zu bearbeiten oder daran gescheitert sind und andere Stellen zur Bearbeitung nicht zur Verfügung stehen, bzw. selbst involviert sind (z.B. Schulen).

Zielgruppe

  • in der Regel 12-15 jährige Kinder und Jugendliche


Ziele

  • Stärkung der Konfliktkompetenz der Adressaten    

  • Entwicklung einer konstruktiven Konfliktkultur beim Kind und in der Familie

  • Förderung von sozialer Kompetenz beim Kind und Erweiterung der Ressourcen innerhalb der Familie

  • Unterstützung bei der Aufarbeitung des Geschehens bei den beteiligten Kindern und deren Geschädigte

  • Kindgerechte Vermittlung von Restitutionsleistungen

  • Normenverdeutlichung durch das Erkennen der eigenen Beteiligung am Konflikt


Indikatoren

  • auffälliges Gewaltpotenzial

  • eskalierende Familienkonflikte

  • Konflikte im schulischen oder im sozialen Umfeld

  • verbunden mit der Unfähigkeit der Erziehungsberechtigten, den Konflikt konstruktiv zu bearbeiten oder wenn die Familie involviert ist.


Voraussetzungen

  • es sollte ein regelbarer aktueller Konflikt sein

  • der Kontakt zu uns sollte zeitnah am Konflikt erfolgen

  • es sollten andere Hilfsinstitutionen in diesem Bereich nicht involviert sein


Zeitfaktor:

individuell unterschiedlich, ca. 13 – 15 Stunden

Ablauf

  • Kontaktaufnahme Zuführer (Eltern, Schule, Jugendamt, Polizei)

  • Erstkontakt Kind und Erziehungsberechtigte/Betreuungsperson

  • Anamnestisches Gespräch mit Kind und Bezugsperson

  • Informationsweitergabe über Möglichkeiten der Konfliktregelung/ Einholen eines weitergehenden Arbeitsauftrages vom Kind und dessen Sorgeberechtigten

  • Kontaktaufnahme zum Geschädigten

  • Erstkontaktliches Gespräch Geschädigter (Wo liegen die Anforderungen an die Konfliktregelung?)

  • Gemeinsame Ausgleichgespräche, ggf. auch mit Eltern des Kindes/Entwicklung von altersadäquaten Wiedergutmachungsmöglichkeiten

  • Kontrolle der Vereinbarungen

  • Abschlussgespräch mit Kind und Sorgeberechtigten