Therapie mit erwachsenen Sexualstraftätern

Im Auftrag des Justizministeriums NRW und gebunden an dessen Richtlinien und Controlling ist die "Brücke" seit 2002 Anlaufstelle, wenn Erwachsene eine sexuell motivierte Tat begangen haben, die nach dem Strafgesetzbuch strafbar ist.

Die Klienten

sind

  • Männer und Frauen, die andere Personen sexuell beleidigt, genötigt oder vergewaltigt haben,
  • Personen, die Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht oder vergewaltigt haben,
  • Personen, die sich in unzulässiger Weise sexuell exhibitioniert haben,
  • Männer und Frauen, die sich durch den Besitz, die Herstellung oder Verbreitung von Kinderpornografie strafbar gemacht haben.

Leistungsspektrum

  • Beratung von Tätern und Täterinnen zu Therapie, Strafbarkeit und Prozessverlauf.
  • Beratung von Angehörigen und Bekannten, die von sexuellen Übergriffen erfahren haben.
  • Einzel- und Gruppentherapie mit Sexualstraftätern.
  • Zusammenarbeit mit Polizei, Gerichten, den sozialen und psychologischen Diensten der Justiz, Jugendämtern, Opferberatungsstellen und anderen Beratungseinrichtungen.
  • Vermittlung von Therapieangeboten, wenn eigene Angebote nicht ausreichend zur Verfügung stehen.
  • Beratung und therapeutische Angebote von aus der Haft entlassenen Sexualstraftätern und deren Angehörigen in enger Zusammenarbeit mit den Diensten der Justiz.
  • Beratung und therapeutische Angebote für Sexualstraftäter, die aus Maßregelvollzugseinrichtungen oder Sicherungsverwahrung entlassen werden in enger Zusammenarbeit mit justitiellen Diensten.
  • Mitarbeit in Arbeitskreisen zur Qualitätssicherung und zur regionalen und überregionalen Strukturverbesserung.