Opferfonds - Täter-Opfer-Ausgleichsfonds

Was ist das?

Ein Opferfonds wird durch Geldauflagen aus Strafverfahren und Spenden gespeist.

Wer kann den Opferfonds nutzen?

Der Opferfonds kann von mittellosen Personen (Beschuldigten) im Rahmen eines Jugendstrafverfahrens in Anspruch genommen werden, wenn sie einen Schaden verursacht haben, für den sie sich verantworten möchten oder müssen.

Der Opferfonds erfüllt die Aufgabe, Geschädigte materiell zu entschädigen.

Wie funktioniert das?

Die Beschuldigten leisten gemeinnützige Arbeitsleistungen, welche mit Stundensätzen aus dem Opferfonds vergütet und an die Geschädigten ausgezahlt werden.

Den Geschädigten erwächst daraus der Vorteil einer schnellen und unbürokratischen Erfüllung ihrer Forderungen ohne Einleitung weiterer zivilrechtlicher Schritte.

Verfahren zum Abruf von Schmerzensgeld und Mitteln zur Schadenswiedergutmachung aus dem „TOA - Fonds"

Stand Juli 2010

Seit dem 01.01.2008 wird die Verwaltung des TOA-Fonds (JGG) von der „Brücke" betrieben. Der Fonds wird durch zweckbestimmte Geldauflagen zur Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs gespeist und dient der Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs, insbesondere durch Auszahlungen an persönlich Geschädigte, bzw. Opfer von Straftätern die zum Tatzeitpunkt Jugendliche/Heranwachsende nach dem JGG waren und die nicht über ausreichende Mittel zur direkten Wiedergutmachung des entstandenen Schadens verfügen.

Nach Ableistung gemeinnütziger Arbeit erfolgt die Auszahlung zu einem fiktiven Stundensatz von derzeit 6 €. Die maximale Auszahlungshöhe pro Schädiger/Täter liegt bei 600 €. Wenn mehrere Geschädigte/Opfer eines Schädigers/Täters zu bedenken sind, kann der genannte Betrag nach Absprache mit der Fondsverwaltung überschritten werden.